Pflege
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt.
Analoge Bestimmungen bestehen auch für privat Krankenversicherte.
Pflegestärkungsgesetzes II zum 1.1.2016
Mit der Umstellung, die Jahre dauern dürfte, soll keiner der heute rund 2,7 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung schlechter gestellt werden.
Grundsätzlich würden Leistungsansprüche nur nach oben angepasst. Durch das neue System würden in den nächsten Jahren rund 500.000 Menschen mehr unterstützt.
Das Gesetz soll grundsätzlich zum 1.1.2016 in Kraft treten. Die Umstellung auf das neue System wird dann aber noch etliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
und das Begutachtungsverfahren tatsächlich erst zwölf Monate später in Kraft treten.
Die Pflegebedürftigkeit steigt.
In den nächsten 15 Jahren wird die Zahl pflegebedürftiger Menschen um etwa 35 % steigen.
Während im Jahr 2013 noch rund 2,6 Millionen Menschen als pflegebedürftig galten,
so werden es im Jahr 2030 voraussichtlich bereits 3,5 Millionen sein.
Das hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden errechnet.
«Triebfeder dieser Entwicklung ist die Alterung der starken Babyboomer-Jahrgänge der in den 1950er und 1960er Jahren Geborenen»,
sagte Bevölkerungsforscher Stephan Kühntopf.
Den Berechnungen nach wird es weniger Pflegebedürftige unter 65 Jahren geben, weil das allgemeine Gesundheitsniveau steigt. Im hohen Alter seien Frauen stärker auf Pflege angewiesen als Männer. Bis zum 80. Lebensjahr seien die Pflegequoten beider Geschlechter noch gleich hoch. Ab 90 Jahren seien zwei von drei Frauen pflegebedürftig, bei den Männern nur jeder Zweite.