Versicherungsmakler
Was
Wir überprüfen und optimieren Ihre bereits bestehenden Versicherungen hinsichtlich Umfang, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und erstellen eine speziell auf Sie und Ihre Wünsche zugeschnittene Analyse. Ferner verhandeln wir für Sie mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften und führen auch den entsprechenden Schriftverkehr mit diesen. Auch in Schadenfällen sind wir Ihr erster Ansprechpartner und überwachen die Regulierung durch den Versicherer.
Wie
Wir schließen grundsätzlich nur Jahresverträge ab. Sie als Kunde sind nicht durch langfristige Verträge an einen Versicherer gebunden. Regelmäßige Überprüfung Ihrer Verträge garantiert Ihnen Aktualität auf dem Stand neuester Deckungskonzepte.
Kosten
Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Verwaltung und Betreuung Ihrer Versicherungsverträge wird durch die von den Versicherern an uns zu zahlende Courtage vergütet.
Durch unsere langjährige Erfahrung am Markt, haben wir die Möglichkeit, Ihnen speziell ausgearbeitete Deckungskonzepte zu Top-Konditionen bei namhaften deutschen Versicherern anbieten zu können. Mit diversen Versicherern bestehen Rahmenvereinbarungen mit Sondervergünstigungen.
Warum ein Versicherungsmakler
Grundsätzlich sind zwei Gruppen von Vermittlern zu unterscheiden: „Versicherungsvertreter“, welche ein einziges Versicherungsunternehmen repräsentieren und „Versicherungsmakler“, welche vertraglich nicht an eine einzige Versicherungsgesellschaft gebunden sind, sondern im Auftrag Ihrer Kunden die gesamte Bandbreite des Marktes abdecken. Die Unterscheidung zwischen „Versicherungsvertreter“ einerseits und „Versicherungsmakler“ andererseits ist von ganz entscheidender Bedeutung, wenn es um die juristische Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherten oder der Versicherungsgesellschaft geht:
Der „Versicherungsvertreter“ ist Geschäftsbesorger der Versicherungsgesellschaft und steht damit vertragsrechtlich auf der Seite der Versicherung. Der „Versicherungsmakler“ ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite, vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden und ist gesetzlich verpflichtet als „treuhänderischer Sachwalter“ für den Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz am Markt zu besorgen. Sie vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht §93 HGB.
Dadurch, dass der „Versicherungsmakler“ nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden ist, muss dieser dem Kunden nicht - wie der Agenturvertrieb - das zur Verfügung stehende Produkt verkaufen, sondern sucht die Versicherungsschutzlösung auf dem Markt, die den Risikogegebenheiten und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht. Die Betriebshaftpflichtversicherung kann mit Versicherer A, die Sachversicherung mit Versicherer B und die Personenversicherung mit dem Versicherer C abgeschlossen werden. Damit optimiert der „Versicherungsmakler“ für seine Kunden Prämien und Deckungsumfang.
Der „Versicherungsmakler“ unterbreitet seinem Kunden in der Regel einen Vergleich von drei Angeboten auf dessen Basis der Kunde dann eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Der "Versicherungsmakler" verwaltet
in der Regel sämtliche Versicherungsverträge verschiedener Anbieter und ist somit als Fachmann erster Ansprechpartner für den Kunden in allen Versicherungsfragen und im Schadensfall.
Neutral, analytisch und zuverlässig